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   RFH, 17.04.1923 - II A 23/23   

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https://dejure.org/1923,380
RFH, 17.04.1923 - II A 23/23 (https://dejure.org/1923,380)
RFH, Entscheidung vom 17.04.1923 - II A 23/23 (https://dejure.org/1923,380)
RFH, Entscheidung vom 17. April 1923 - II A 23/23 (https://dejure.org/1923,380)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 17.07.1975 - II R 141/74

    Nachlaßanteil - Anteilsübertragung - Eigentumsübergang - Grundstück -

    Der RFH hat allerdings aus § 15 Abs. 2 GrEStG 1919 in der Fassung des § 460 Satz 2 AO 1919 (nachfolgend immer als Grunderwerbsteuergesetz 1919 bezeichnet), der Vorgängervorschrift des § 6 Abs. 4 GrEStG 1940, hergeleitet, daß bei der Erbengemeinschaft der Übergang eines Erbanteils zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht führt (Urteil vom 17. April 1923 II A 23/23, RFHE 12, 71).

    Mit dieser Auslegung ist das Urteil II A 23/23 nicht zu vereinbaren, das die Steuerpflicht des Übergangs von Grundstückseigentum anläßlich einer Erbanteilsübertragung deshalb verneinte, weil andernfalls die Anwendung des § 15 Abs. 2 GrEStG 1919 im Bereiche der Erbanteilsübertragungen zu einer unbilligen Besteuerung geführt hätte.

  • BFH, 10.06.1964 - II 30/61 U

    Bestehen einer Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer bei Übertragung

    Zutreffend ist das Finanzgericht davon ausgegangen, daß die Übertragung eines Erbanteils durch einen Miterben (§ 2033 Abs. 1 BGB) auch dann nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn zum Nachlaß (nur) ein Grundstück gehört, da die Übertragung sich nicht auf die einzelnen Nachlaßgegenstände, sondern auf das aus dem Gesamthandeigentum fließende Recht des Miterben bezieht und nur ein steuerfreier Wechsel im Personenstand der Erbengemeinschaft vorliegt (Beschluß des Preuß. Kammergerichts vom 22. Februar 1904, Johow, Jahrbuch für Entscheidungen des Kammergerichts, Bd. 28 B S. 77; Urteile des Reichsfinanzhofs II A 23/23 vom 17. April 1923, Slg. Bd. 12 S. 71 ff., 75; II A 331/30 vom 1. Juli 1930, Mrozek-Kartei, GrEStG a. F., § 1 Abt. I Versch., Rechtsspruch 92).
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